Fast jeder Berufstätige kennt die Situation, dass man ein Paket bestellt hat, es aber zu normalen Lieferzeiten nicht entgegennehmen kann. Wenn dann keine passende Alternative besteht, zu der man sein Paket liefern lassen kann, zum Beispiel in Form eines netten Nachbarn oder etwas Vergleichbarem, liegt der Gedanke natürlich nahe, die Lieferung ins Büro zu bestellen. Dies erscheint auf den ersten Blick wirklich sehr praktisch und obendrein lässt sich damit noch eine Menge Zeit sparen. Aber darf man das eigentlich ohne weiteres?
Welche rechtlichen Vorschriften müssen dabei berücksichtigt werden?
Trotz der Tatsache, dass die Paketzustellung an den Arbeitsplatz in vielen Büros mittlerweile eine durchaus gängige Praxis darstellt, ist dies nicht ganz unproblematisch. Grundsätzlich liegt das nämlich allein im Ermessen des Arbeitgebers. Er entscheidet, ob man eine Bestellung ans Büro adressieren darf oder nicht. Das Problem dabei ist nämlich, dass eine Paketannahme den Betriebsablauf stören kann und die Zeit derer, die damit beschäftigt sind, übermäßig in Anspruch nimmt. Außerdem könnte seitens des Arbeitgebers der Verdacht aufkommen, dass der Arbeitnehmer seine Bestellung auch während der Arbeitszeit getätigt hat.
Pakete ins Büro zu bestellen ist nicht per se verboten. Der Arbeitnehmer sollte sich aber stets informieren, ob möglicherweise in seiner Firma ein solches Verbot besteht. Ein solches kann sich durchaus auch im Kleingedruckten einer Betriebsordnung verstecken, die vorschreibt, dass dienstliche und private Angelegenheiten streng auseinanderzuhalten sind. Und da die Bestellung und Annahme von Paketen nun mal privater Natur ist, kann das schnell zum Problem werden. Wenn der Arbeitnehmer sich nämlich nicht an ein bestehendes Verbot hält, kann das - selbst wenn er davon keine Kenntnis hat - rasch eine Abmahnung nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Kündigung die Folge sein. Es ist in jedem Fall also ratsam sich im Vorfeld zu erkundigen. Selbst dann, wenn explizit keine Regelung besteht, ist es trotzdem sinnvoll, den Arbeitgeber vorher nochmal um Erlaubnis zu bitten.
Unschöne Vorstellung: Das eigene Paket in den Mühlen der Firmenlogistik
Bei größeren Unternehmen, gerade wenn sie eine umfangreiche interne Paket- und Warenlogistik haben, besteht zudem ein gewisses Risiko, dass private Sendungen in die Mühlen der firmeneigenen Warenströme geraten und darin „untergehen“. Wenn man sich ausmalt, dass das Päckchen mit dem lang erwarteten brandneuen Handy unter hunderte von firmeninternen Warensendungen gerät und erst eine wahre Odyssee durch die Logistik- und Lagerräume des Unternehmens mitmacht, bevor es dann – hoffentlich – wieder auftaucht, dann vergeht einem vermutlich schnell die Lust, sich seine Pakete auf die Arbeit liefern zu lassen.
Paketzustellungen ins Büro sollten die Ausnahme bleiben
Auch wenn man diesbezüglich keine Sorge trägt und auch der Chef seine Erlaubnis gegeben hat, sollte man darauf achten, die Toleranz der Geschäftsleitung (und evtl. des Logistik-Chefs) nicht unnötig zu strapazieren. Auf jeden Fall sollte man vorher klären, wo in der Firma das Paket zugestellt wird und wie man über die Anlieferung informiert wird. Außerdem sollten die Betriebsabläufe möglichst wenig von der Anlieferung und Paketabholung beeinträchtigt werden. Sollte man häufiger über eine Lieferung an den Arbeitsplatz nachdenken, so macht es wahrscheinlich auch Sinn, sich doch einmal intensiver mit alternativen Zustellmöglichkeiten zu beschäftigen. Davon gibt es mittlerweile ja mehr als genug. Paketzustellungen ins Büro sollten also eher eine Ausnahme bleiben und auf jeden Fall durch den Vorgesetzten abgesegnet sein.
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