Dass der Paketbote den Empfänger einer Sendung bei Zustellung nicht antrifft, kommt im Alltag immer wieder vor. Gern wird dann auf den Nachbarn als bequeme „Paketannahmestelle“ zurückgegriffen. Doch Vorsicht, rechtlich gehen damit einige Unwägbarkeiten einher.
Zustellung zum Nachbarn: vermeintlich ideale Lösung für alle Beteiligten?
An sich ist die Zustellung beim Nachbarn ja von Vorteil, kommt doch der Empfänger so viel schneller an sein Paket als sonst üblich. Eigentlich profitieren davon auch alle anderen Beteiligten: Der Zusteller muss kein zweites Mal kommen. Der freundliche Nachbar kann zukünftig auch auf die Unterstützung des Nachbarn bauen, dem er geholfen hat. Alles in bester Ordnung also? Leider weit gefehlt. Wir haben hier die wichtigsten juristischen Probleme einmal zusammengefasst.
Dürfen Post- und Paketsendungen überhaupt vom Nachbarn angenommen werden?
Eigentlich dürfen Paketsendungen vom überbringenden Boten nicht einfach beim Nachbarn abgegeben werden. Schließlich wird dabei einfach eine Sache an einen Dritten herausgegeben, die für jemand anderen bestimmt ist. Die Rechtsgrundlage für diese Art von Ersatzzustellung findet sich daher zumeist in den AGB der Post- und Paketdienstleister. Dort ist geregelt, dass Sendungen auch ersatzweise an Nachbarn zugestellt werden dürfen. Der Zusteller kann das Paket aber nicht einfach bei irgendjemand abgeben, ohne dem eigentlichen Adressaten mitzuteilen, wo er die Sendung hinterlegt hat. Für den Nachbarn gilt: Es steht ihm frei, eine nicht für ihn bestimmte Sendung anzunehmen. Eine Pflicht, die Pakete des nicht anwesenden Empfängers entgegenzunehmen, gibt es jedoch nicht.
Wer ein Paket entgegennimmt, muss sehr sorgsam damit umgehen
Mit der Entgegennahme eines Pakets geht man eine Verpflichtung ein. Der Ersatzempfänger quittiert mit seiner Unterschrift, dass ihm das Paket zugegangen ist und es äußerlich keine Schäden aufgewiesen hat. Sollte ein Paket bereits Schäden aufweisen, ist es in jedem Fall sinnvoll, die Annahme zu verweigern. Nach der Annahme muss man die Sendung bis zur Abholung sicher aufbewahren und dem Nachbarn von sich aus so schnell wie möglich mitteilen, dass man das Paket angenommen hat. Die Übergabe ist dann der nächste Schritt. Sie darf selbstverständlich nur an den rechtmäßigen Empfänger erfolgen. Für Beschädigung oder Verlust der Sendung haftet man, wenn man die gebotene Sorgfalt nicht an den Tag gelegt hat – dann ist Streit natürlich vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall können Schadenersatzforderungen die Folge sein.
Welche Praxistipps sollte man beherzigen?
Soll man als Dritter nun Pakete für seinen Nachbarn annehmen oder nicht? Ganz gewiss ist es eine freundliche Geste, seinem Nachbarn einen kleinen Gefallen zu tun. Aber die ersatzweise Zustellung ist gerade wegen der zahlreichen juristischen Stolperfallen sicherlich nicht das „Gelbe vom Ei“. Weder für Händler, Zusteller, Empfänger noch den „freundlichen Nachbarn“ selbst.
Mit einem Paketkasten oder einer Pakettasche lassen sich diese Haftungsfragen und juristischen Unwägbarkeiten leicht vermeiden. Empfänger und Nachbar sind damit auf der sicheren Seite.
Euer PakSafe®-Team