Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat im Tarifstreit mit der Deutschen Post zum Streik aufgerufen. Nach den ersten Arbeitsniederlegungen in den Briefverteilzentren Anfang der Woche werden die Streiks nun sukzessive auch auf die Briefträger und Paketboten ausgeweitet. Ziel ist es den Druck auf die Post zu erhöhen und mit unbefristeten Streiks eine Einigung herbeizuführen.
Welche Auswirkungen hat der ver.di-Streik und was bedeutet das für mich als Postkunden?
Durch den bundesweit angekündigten Streik und die Tatsache, dass sowohl Postverteiler als auch Zusteller streiken, kann wirklich jeder durch Verzögerungen betroffen sein.
Ist die Post zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dringliche Sendungen den Adressaten nicht rechtzeitig erreichen?
Die Post kann für verspätete Sendungen – selbst bei Einschreiben – im Zusammenhang mit Streiks nicht haftbar gemacht werden. Sie hat das streikbezogene Haftungsrisiko in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen die Post können dementsprechend nicht geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist der Versender nämlich selbst dafür verantwortlich, dass Sendungen rechtzeitig beim Empfänger eintreffen, dies gilt auch bei sensiblen, rechtsverbindlichen Schreiben wie beispielsweise Widersprüchen, bei denen zwingend Fristen eingehalten werden müssen. Der Versender ist daher angehalten, sich aktiv um Alternativen zu bemühen.
Wie kann man sich als Postkunde selbst behelfen? Welche brauchbaren Alternativen existieren?
Wenn man für die Einhaltung einer bestimmten Frist den Poststempel vereinbart hat, stellt der Streik keinerlei Problem dar. Dieser wird nämlich vor Versendung bereits angebracht.
Bei Sendungen, die fristgerecht beim Empfänger ankommen müssen, kann man sich zusätzlich mit einem Fax abzusichern versuchen. Mit der Faxbestätigung gilt das Schreiben nämlich als offiziell zugestellt. Wenn für das Dokument allerdings die Schriftform mit Originalunterschrift benötigt wird, wie beispielsweise bei vielen Kündigungen, ist auch das Fax problematisch. Dies gilt analog für E-Mails.
Man kann Sendungen auch per Express aufgeben. Diese sind zwar teurer, hier ist die Post allerdings an gewisse Lieferzeiten gebunden. Laut Postauskunft ist zumindest die Auslieferung von Expressbriefen vom Streik auch nicht berührt.
Alternativ kann man Sendungen natürlich auch mit anderen Zustellern ausführen, die eventuell nicht vom Streik betroffen sind. Hier kann man sich bei regionalen Dienstleistern informieren.
Paketretouren sind durch den Streik nicht unmittelbar gefährdet. Kaufverträge für Waren, die übers Internet bestellt wurden, können sowieso innerhalb der 14tägigen gesetzlichen Frist durch Rücksendung des Paketes widerrufen werden.
Die Post hat unter 0228 / 76 36 76 50 eine Hotline eingerichtet, unter welcher man in Erfahrung bringen kann, ob man selbst vom Streik betroffen ist. Außerdem kann man auch auf der Post-Homepage aktuelle Informationen zum Streik abrufen: https://www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html.
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