Jeden Tag werden in Deutschland Millionen von Paketen versendet. Ganz egal, ob es sich dabei um ein mit viel Liebe ausgesuchtes Geburtstagsgeschenk oder die lang erwartete Sendung einer Produktneueinführung handelt: Jeder Versender erwartet, dass sein Paket sicher, zuverlässig und schadenfrei den Empfänger erreicht. Der Empfänger hat dieselbe Erwartungshaltung. Doch ab und zu passiert es eben doch: ein Paket taucht nicht mehr auf.
Zwar gibt kein Paketdienst die genaue Anzahl verloren gegangener Pakete preis, doch ist davon auszugehen, dass verschollene Sendungen nur einen verschwindend geringen Prozentsatz aller Pakete ausmachen. Ab und an kommt es aber leider doch vor, dass die Pakete ihren Zielort nicht erreichen und diese Einzelfälle sind natürlich bedauerlich und ärgerlich – für Versender und Empfänger. Was im Falle eines verlorenen Pakets getan werden kann, das haben wir hier zusammengefasst.
Was kann man tun, wenn das Paket weg ist?
Getreu dem Sprichwort „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ kann man den Verlauf und aktuellen Standort der Sendung ganz einfach online verfolgen. Dies geht mit der vom Internethändler erhaltenen Paket-ID schnell und einfach. Dauert es mal länger als erwartet, dann heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Auch bei noch so gut organisierten Logistikdienstleistern kann es mal zu einer Verzögerung kommen. Ist die Sendung aber nach einer Woche und dem Datenabgleich von Absender und Empfänger immer noch nicht angekommen, ist es ratsam, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.
Wie funktioniert ein solcher Nachforschungsauftrag?
Für einen Nachforschungsauftrag muss der Absender den Verlust des Pakets beim Zusteller melden. Nachforschungsaufträge werden deshalb normalerweise vom Versender aufgegeben, weil dieser der Vertragspartner des Logistikdienstleisters ist. Nach Ablauf einer Frist von rund einer Woche (in der mancher Paket-Irrläufer doch noch eintrudelt) läuft die Nachforschung dann an.
Hat man selber ein Paket verschickt, das nun nicht mehr auffindbar ist, dann gilt: Für den Nachforschungsauftrag ist zumeist der Kundenservice des jeweiligen Paketdienstleisters zuständig. Entsprechende Online-Formulare sind zumindest bei den großen Logistikdienstleistern in der Regel auf den Websites zu finden.
Welche Angaben sind für einen Nachforschungsauftrag notwendig?
Auf dem Formular werden Angaben zu der Sendung selbst, deren Inhalt sowie zu Absender und Empfänger gemacht. Man benötigt auch den Paket- oder Lieferschein für die verloren gegangene Sendung. Für den Ersatz durch den Paketdienst sollte man außerdem den Wert des verschickten Inhalts nachweisen können. Am besten in Form von Rechnungskopien oder Kassenzetteln. Der Paketdienst wird dann in dem entsprechenden Paketzentrum eine Prüfung veranlassen, ob dort unzustellbare Sendungen zurückgeblieben sind, auf die die Beschreibung passt.
Resultate eines Nachforschungsauftrags
Als Kunde wird man über das Ergebnis der Recherchen nach Abschluss direkt informiert. Nachforschungsaufträge selbst sind nicht mit Kosten verbunden. Es lohnt sich also durchaus, nachzuhaken, wenn ein Paket einmal verloren geht, denn viele der vermissten Sendungen tauchen bei der Nachforschung tatsächlich wieder auf.
Bleibt das Paket allerdings verschwunden, ist der Paketzusteller schadenersatzpflichtig. DHL und der Hermes-Versand beispielsweise haften für einen entstandenen Schaden von bis zu 500 Euro. Andere Paketzusteller haben zum Teil höhere Haftungsgrenzen. Doch Vorsicht: dies gilt nur für Pakete. Päckchen - leichter und kleiner als Pakete - werden von den meisten Paketdiensten gar nicht erst versichert.
Noch ein Tipp zum Schluss: Wer dieses etwas umständliche Prozedere von vorneherein vermeiden und sein Risiko verkleinern will, hat die Option, gleich einen versicherten Versand zu wählen. Der ist zwar etwas kostspieliger, dafür ist man aber abgesichert, sollte eine Sendung beim Transport tatsächlich einmal verloren gehen. Besonders bei wertvollen Sendungen ist der versicherte Versand sinnvoll.
Das PakSafe®-Team
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